Der Vertrag kommt zwischen dem Teilnehmer bzw. dem Besteller (nachfolgend gemeinsam „Auftraggeber") und des Ausbildungszentrums für Logistik und Verkehr GmbH, Johannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide, HRB 10243 HL, Geschäftsführer: Sönke Schölermann (nachfolgend „ALV") zustande. Sofern eine dritte Person oder Institution (z. B. Arbeitgeber, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter) die Kursgebühren übernimmt, bleibt der Teilnehmer Vertragspartner, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Anmeldung des Auftraggebers stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Ausbildungs-/Teilnahmevertrages dar. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Anmeldebestätigung des ALV zustande. Eine Rechnung ohne gesonderte Anmeldebestätigung gilt ebenfalls als Vertragsannahme. Bei Online-Anmeldungen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312c ff. BGB). Das ALV ist nicht verpflichtet, eine Anmeldung anzunehmen.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Fax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Besonderer Hinweis bei Kursbeginn innerhalb der Widerrufsfrist:
Beginnt der Kurs auf Ihren ausdrücklichen Wunsch innerhalb der Widerrufsfrist, sind Sie bei Ausübung des Widerrufsrechts verpflichtet, für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen anteilig Wertersatz zu leisten (§ 357 Abs. 8 BGB).
Siehe Muster-Widerrufsformular gemäß Anlage 2 zu Art. 246a EGBGB
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
(1) Rücktrittsrecht vor Lehrgangsbeginn:
Die Frist beginnt mit dem Eingang einer schriftlichen Rücktrittserklärung beim ALV (per E-Mail, Fax oder Post).
(2) Kündigung nach Lehrgangsbeginn:
Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform (E-Mail, Brief, Fax an o.g. Adresse).
(1) Das ALV ist berechtigt, Veranstaltungen bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen oder aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt) abzusagen. Die Absage erfolgt so früh wie möglich, spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.
(2) Bereits gezahlte Entgelte werden bei Absage durch das ALV vollständig und unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, erstattet.
(3) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers wegen einer vom ALV zu vertretende Absage bleiben unberührt. Der Ausschluss von Ersatzansprüchen gilt nur für Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten), sofern die Absage nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ALV beruht.
(4) Das ALV ist berechtigt, Unterrichtstermine im Rahmen des Stundenplans anzupassen sowie den Unterrichtsort innerhalb eines zumutbaren Radius zu verlegen. Teilnehmer werden hierüber rechtzeitig informiert. Das Ausbildungszentrum für Logistik und Verkehr GmbH hat das Recht, Veranstaltungen abzusagen.
(5) Ausfall einzelner Unterrichtstage: Bei Ausfall von Seminarteilen werden diese in angemessener Zeit nachgeholt. Das ALV kommuniziert Nachholtermine mind. 5 Arbeitstage vor Maßnahmebeginn mit.
(6) Ausschluss unangemessener Schadensersatzansprüche: Ersatzansprüche wegen reiner Terminveränderungen (ohne zusätzliche Kosten) sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche für nachgewiesene Mehrkosten (z.B. Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten) bleiben erhalten, insofern das ALV schuldhaft handelt.
Die Lehrgangsgebühren sind vor Kursbeginn zu entrichten. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen sind kursabhängig: Sie sind entweder bereits in der Lehrgangsgebühr enthalten oder müssen zusätzlich bezahlt werden. Informationen zu eventuellen Zusatzkosten finden Sie in den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen. Abweichende Zahlungsziele bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Bei Finanzierung durch einen Kostenträger erfolgt die Zahlung direkt an das ALV. Voraussetzung hierfür ist eine unterschriebene Abtretungserklärung bzw. – im Falle der Agentur für Arbeit – eine Zusatzerklärung zur Direktzahlung
(1) Das ALV haftet für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen (keine Haftungsbegrenzung).
(2) Haftung für Sachschäden: Das ALV haftet für Sachschäden nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ALV, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen von Schulungsfahrzeugen oder Lehrmitteln während der Ausbildung.
(3) Ausnahmen von Haftungsbeschränkung: Die Haftungsbeschränkung unter Absatz 2 gilt nicht für:
a) Verletzung von Garantien oder Gewährleistungspflichten
b) Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
c) Haftung nach Produkthaftungsgesetz
d) Haftung für Datenverlust (wenn ALV nicht angemessene Sicherungsmaßnahmen getroffen hat)
(4) Haftung des Teilnehmers: Der Teilnehmer haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen an Schulungsfahrzeugen, Lehrmitteln oder Einrichtungen. Normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(5) Versicherung: Das ALV trägt Unfallversicherung durch die zuständige Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung. Die Versicherungen decken Teilnehmer während der Maßnahme ab.
(1) Das ALV verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer zur Durchführung der Maßnahme, zur Abrechnung mit Kostenträgern (insb. Agentur für Arbeit, Jobcenter) und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach SGB III und AZAV.
(2) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind:
a) Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
b) Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
c) Berechtigte Interessen des ALV (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
(3) Datenempfänger sind insbesondere:
- Agentur für Arbeit / Jobcenter (bei SGB III-Finanzierung)
- TN-Behörden (zur Abrechnung)
- Gesetzliche Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft)
- Externe Prüfer (Audits, Zertifizierung)
(4) Speicherdauer:
Personenbezogene Daten werden für die Dauer der Maßnahme + 4 Jahre aufbewahrt (Aufbewahrungspflichten SGB III).
(5) Betroffenenrechte:
Der Teilnehmer kann sein Auskunfts-, Berichtigungs-, Lösch- und Widerspruchsrecht ausüben durch schriftliche Anfrage an: info@alv-nord.de
(6) Datenschutzbeauftragter und weitere Informationen gemäß Art. 13 DSGVO auf Anfrage erhältlich.
(1) Fehlzeitengrenze: Der Teilnehmer darf maximal 20% der Unterrichtsstunden fehlen, ohne die Maßnahme abbrechen zu müssen. Unentschuldigte Fehlzeiten werden strenger gewichtet als entschuldigte Fehlzeiten.
(2) Entschuldigungsgründe: Krankheit (mit Ärztliches Attest ab 1. Tag), familiäre Notfälle und andere schwerwiegende Gründe werden anerkannt.
(3) Abbruchbestimmungen: Die Maßnahme gilt als abgebrochen, wenn:
a) Der Teilnehmer 10 Tage ohne Entschuldigung fernbleibt
b) Die Fehlzeitengrenze überschritten wird
c) Der Teilnehmer schriftlich kündigt
(4) Dokumentation: Der ALV dokumentiert alle Fehlzeiten digital und macht diese regelmäßig dem Teilnehmer auf Anfrage verfügbar.
(5) Übergangsregelung bei SGB III: Für Teilnehmer mit Bildungsgutschein richten sich Abbruchfolgen nach den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit; das ALV teilt Abbrüche unverzüglich der BA mit.
(1) Das ALV betreibt ein Qualitätsmanagementsystem und ist AZAV-
zertifiziert gemäß SGB III und AZAV.
(2) Teilnehmerfeedback: Der Teilnehmer wird am Ende der Maßnahme um
Feedback befragt und erhält eine Rückmeldung auf konkrete Verbesserungsvorschläge.
(3) Beschwerdeverfahren:
a) Beschwerden sind in Textform (E-Mail, Brief) an info@alv-nord.de oder den Geschäftsführer zu richten.
b) Das ALV antwortet innerhalb von 5 Arbeitstagen.
c) Beschwerden werden dokumentiert und für Qualitätsaudits herangezogen.
(4) Externe Qualitätsprüfungen: Das ALV unterliegt jährlichen Überwachungsaudits durch die fachkundige Stelle Qualidata GmbH und einer Rezertifizierung alle 5 Jahre.
(5) Offenlegung von Prüfergebnissen: Der Teilnehmer kann auf Anfrage einsehen, dass das ALV die AZAV-Standards erfüllt.
(1) Orientierungsberatung: Der Teilnehmer erhält vor Maßnahmebeginn eine umfassende Beratung zu Inhalten, Anforderungen und Vermittlungschancen.
(2) Individuelle Förderung: Das ALV ermittelt individuelle Lernbedarfe und bietet ggf. zusätzliche Stützunterricht oder Lernbegleitung.
(3) Praktische Unterstützung: Das ALV unterstützt bei Fragen zu Fahrtkosten, Kindergeld-Anerkennung oder Vermittlung nach der Maßnahme.
(4) Erreichbarkeit: Unsere Ansprechpartner sind während der Maßnahme erreichbar unter 04532/288600
(5) Vermittlung nach Maßnahmeende: Das ALV unterstützt Arbeitsvermittlung und stellt Arbeitgeberkontakte her.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
Stand: 26.02.2026
Seit vielen Jahren stehen wir für hochwertige Aus- und Weiterbildung im Straßenverkehrs- und Logistiksektor. Ob angehende Fahrlehrerinnen, Berufskraftfahrerinnen oder Unternehmen – bei uns lernen Menschen mit Leidenschaft, Verantwortung und Praxisnähe.
Unser Ziel ist es, Mobilität sicher, nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Mit modernen Lehrkonzepten, erfahrenen Dozent*innen und individueller Betreuung begleiten wir dich auf deinem beruflichen Weg – vom ersten Kurs bis zum erfolgreichen Abschluss und darüber hinaus.
Wir verbinden fundiertes Fachwissen mit moderner Didaktik und setzen auf eine Lernumgebung, in der Motivation, Wertschätzung und Praxisorientierung im Mittelpunkt stehen. Unsere Standorte in Norderstedt und Bargteheide sind optimal erreichbar und technisch auf dem neuesten Stand – ideal, um Theorie und Praxis sinnvoll zu verknüpfen.
Durch unsere enge Zusammenarbeit mit Behörden, Bildungsträgern und Unternehmen wissen wir genau, was der Arbeitsmarkt verlangt. So stellen wir sicher, dass unsere Teilnehmenden bestens auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet sind – mit Wissen, Erfahrung und Selbstvertrauen.
Gemeinsam gestalten wir den Verkehr von morgen.