Fort- und Weiterbildung

Fahrlehrerweiterbildung

§53 (1) FahrlG

Fahrschule verstehen. Erfolgreich steuern.


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Ausbildungsfahrlehrer

Fahrlehrer professionell ausbilden.



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Fahrschul-BWL

Fahrschule verstehen. Erfolgreich steuern.


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Moderatorenausbildung

Fahrschule verstehen. Erfolgreich steuern.


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Fahrlehrerweiterbildung – Pflichtweiterbildung gemäß § 53 Abs. 1 FahrlG

Gemäß § 53 Abs. 1 des Fahrlehrergesetzes müssen Fahrlehrer*innen innerhalb von vier Jahren an einem dreitägigen Fortbildungsseminar teilnehmen. Die Aufteilung in mehrere Tage ist möglich, jedoch müssen insgesamt vier Tage Fortbildung nachgewiesen werden. Die Fortbildung deckt alle relevanten Themen ab, die für die berufliche Tätigkeit von Fahrlehrern von Bedeutung sind, insbesondere:

  • Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts und Fahrlehrerrechts
  • Änderungen im Straßenverkehr und Kraftfahrwesen
  • Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts, Verkehrspädagogik
  • Verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven im Straßenverkehr
  • Betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen für den Fahrschulbetrieb
  • Nachhaltige Mobilität, alternative Antriebsformen, Fahrerassistenzsysteme und E-Mobilität

Die Fortbildungspflicht reduziert sich auf einen Tag, wenn Fahrlehrer*innen innerhalb der Frist eine Fortbildung für ASF- oder FES-Moderatoren, Ausbildungsfahrlehrer oder Überwacher gemäß § 68 FahrlG abgeschlossen haben.

Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft gemäß § 18 FahrlG

Fahrlehrer*innen, die einen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis stellen, müssen einen Lehrgang in Fahrschulbetriebswirtschaft nachweisen. Dieser Lehrgang muss mindestens 70 Stunden (45 Minuten je Stunde) umfassen.

Lehrgang zum Ausbildungsfahrlehrer gemäß § 16 FahrlG

Fahrlehrer, die andere Fahrlehrer ausbilden möchten, müssen an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte teilnehmen. Zudem müssen sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre hauptberuflich Fahrschüler*innen für die Fahrerlaubnis Klasse B ausgebildet haben. Der Ausbildungsfahrlehrer darf nur in einer amtlich anerkannten Ausbildungsfahrschule tätig werden.

 

ALV Nord – Ausbildungszentrum für Logistik und Verkehr

Seit vielen Jahren stehen wir für hochwertige Aus- und Weiterbildung im Straßenverkehrs- und Logistiksektor. Ob angehende Fahrlehrerinnen, Berufskraftfahrerinnen oder Unternehmen – bei uns lernen Menschen mit Leidenschaft, Verantwortung und Praxisnähe.

Unser Ziel ist es, Mobilität sicher, nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Mit modernen Lehrkonzepten, erfahrenen Dozent*innen und individueller Betreuung begleiten wir dich auf deinem beruflichen Weg – vom ersten Kurs bis zum erfolgreichen Abschluss und darüber hinaus.

Wir verbinden fundiertes Fachwissen mit moderner Didaktik und setzen auf eine Lernumgebung, in der Motivation, Wertschätzung und Praxisorientierung im Mittelpunkt stehen. Unsere Standorte in Norderstedt und Bargteheide sind optimal erreichbar und technisch auf dem neuesten Stand – ideal, um Theorie und Praxis sinnvoll zu verknüpfen.

Durch unsere enge Zusammenarbeit mit Behörden, Bildungsträgern und Unternehmen wissen wir genau, was der Arbeitsmarkt verlangt. So stellen wir sicher, dass unsere Teilnehmenden bestens auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet sind – mit Wissen, Erfahrung und Selbstvertrauen.

Gemeinsam gestalten wir den Verkehr von morgen.

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