Fahrzeugführer*innen, die gefährliche Güter auf öffentlichen Straßen transportieren, müssen gemäß Abschnitt 8.2 ADR im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein. Diese Qualifikation stellt sicher, dass Gefahrguttransporte fachgerecht, verantwortungsvoll und gesetzeskonform durchgeführt werden.
Die rechtlichen Grundlagen für den Transport gefährlicher Güter bilden die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sowie das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Ziel dieser Vorschriften ist es, Menschen, Umwelt und Sachwerte bestmöglich zu schützen.
Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer anerkannten Schulung sowie das Bestehen der entsprechenden Prüfung.
Die ADR-Qualifikation ist 5 Jahre gültig. Damit die Berechtigung nahtlos bestehen bleibt, muss im fünften Jahr eine Auffrischungsschulung mit Prüfung absolviert werden.
Unsere ADR-Schulung vermittelt alle notwendigen theoretischen Grundlagen und praxisrelevanten Inhalte — verständlich, prüfungsorientiert und auf dem neuesten Stand der Vorschriften.
Unsere Ausbildung erfolgt nach den neuen Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnengewässer (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Basiskurs:
Die Inhalte richten sich nach 8.2.2.3.2 ADR. Für die Beförderung gefährlicher Güter geltende allgemeine Vorschriften:
Güterkraftverkehrsunternehmer, die sich auf Gefahrguttransporte spezialisiert haben oder allgemein als Transporteure Gefahrgut befördern, müssen entsprechend qualifizierte Fahrer einsetzen, die im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind.
Aufbaukurs Tank:
Die Inhalte richten sich nach 8.2.2.3.3 ADR. Fahrverhalten der Fahrzeuge einschließlich der Bewegungen der Ladung; besondere Vorschriften hinsichtlich der Fahrzeuge; allgemeine theoretische Kenntnisse über die verschiedenen Befüllungs- und Entleerungssysteme; besondere zusätzliche Vorschriften für die Verwendung dieser Fahrzeuge (Zulassungsbescheinigungen, Zulassungskennzeichen)
Die Dauer der Ausbildung für den Basiskurs beträgt 2,5 Tage, der Aufbaukurs Tank beträgt 1,5 Tage. Bei regelmäßiger Anwesenheit erhalten die Teilnehmer nach schriftlicher Erfolgskontrolle durch die zuständige Industrie- und Handelskammer eine ADR-Bescheinigung nach Kap. 8.2 ADR.
Alle Ausbildungsabschnitte sind förderfähig im Rahmen von Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und durch die Sozialversicherungsträger.
Seit vielen Jahren stehen wir für hochwertige Aus- und Weiterbildung im Straßenverkehrs- und Logistiksektor. Ob angehende Fahrlehrerinnen, Berufskraftfahrerinnen oder Unternehmen – bei uns lernen Menschen mit Leidenschaft, Verantwortung und Praxisnähe.
Unser Ziel ist es, Mobilität sicher, nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Mit modernen Lehrkonzepten, erfahrenen Dozent*innen und individueller Betreuung begleiten wir dich auf deinem beruflichen Weg – vom ersten Kurs bis zum erfolgreichen Abschluss und darüber hinaus.
Wir verbinden fundiertes Fachwissen mit moderner Didaktik und setzen auf eine Lernumgebung, in der Motivation, Wertschätzung und Praxisorientierung im Mittelpunkt stehen. Unsere Standorte in Norderstedt und Bargteheide sind optimal erreichbar und technisch auf dem neuesten Stand – ideal, um Theorie und Praxis sinnvoll zu verknüpfen.
Durch unsere enge Zusammenarbeit mit Behörden, Bildungsträgern und Unternehmen wissen wir genau, was der Arbeitsmarkt verlangt. So stellen wir sicher, dass unsere Teilnehmenden bestens auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet sind – mit Wissen, Erfahrung und Selbstvertrauen.
Gemeinsam gestalten wir den Verkehr von morgen.