• Mofa Klasse Mofa


    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder,
    maximal 25 km/h bbH,
    Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
    Biometrisches Passbild

    Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein:

    Vorbesitz: –
    Eingeschlossene Klassen: –
    Ausbildung: Theorie und Praxis
    Prüfung: Theorieprüfung

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie; 6 Doppelstunden (2) in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.

    oder: Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

    Praxis; 90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist abzulegen

    • Fragebogen mit 20 Fragen
      ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

    Praktische Prüfung entfällt


    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild

    Wissenswertes

    Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa fahren:
    wer vor dem 01.04.1965 geboren ist; wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.




  • AM Klasse AM


    ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick)/
    DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    a)

    Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;

    bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
    bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

    b)

    Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);

    Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

    c)

    Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

    Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;

    bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;

    bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

    d)

    vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

    Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
    bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
    bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
    Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

    Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
    Eingeschlossene Klasse: –

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:

    12 Doppelstunden (2) Grundstoff, (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden (2) Grundstoff) 2 Doppelstunden (2) Zusatzstoff
    Praxis:

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist abzulegen

    • bei Ersterteilung
      Fragebogen mit 30 Frageh
      ab 111) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei Erweiterung
      ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 45 Minuten
      (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)

    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Befristung der Fahrerlaubnis
    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Befristung des Führerscheindokuments
    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

    Als Kleinkrafträder gelten auch
    Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.




  • A1 Klasse A1


    LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³/ DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kW

    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    a)

    Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
    b)

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

    Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
    Eingeschlossene Klasse: AM

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:

    12 Doppelstunden (2) Grundstoff, (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden (2) Grundstoff) 4 Doppelstunden (2) Zusatzstoff
    Praxis:

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)

    5 Fahrstunden (3) Überland
    4 Fahrstunden (3) Autobahn
    3 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist abzulegen

    • bei Ersterteilung
      Fragebogen mit 30 Fragen
      ab 11 (1) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei Erweiterung
      Fragebogen mit 20 Fragen
      ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 45 Minuten
      (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Befristung der Fahrerlaubnis
    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Befristung des Führerscheindokuments
    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

    Begrenzung der bbH
    Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.

    Klassen 3/4 „alt“
    Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

    Als Leichtkrafträder gelten auch: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm3, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.




  • L Klasse L


    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    a)

    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
    auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

    b)

    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
    selbstfahrende Futtermischwagen,
    Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
    auch mit Anhänger.

    Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
    Eingeschlossene Klasse: –

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
    die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:

    12 Doppelstunden (2) Grundstoff, (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden (2) Grundstoff) 4 Doppelstunden (2) Zusatzstoff
    Praxis: Praktische Prüfung entfällt

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist abzulegen

    • bei Ersterteilung
      Fragebogen mit 30 Fragen
      ab 11 (1) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei Erweiterung
      Fragebogen mit 20 Fragen
      ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

    Praktische Prüfung entfällt.


    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (4)
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Befristung der Fahrerlaubnis
    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Befristung des Führerscheindokuments
    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.




  • T Klasse T


    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    a)

    Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,

    b)

    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
    selbstfahrende Futtermischwagen,
    mit einer bbH von max. 40 km/h,

    die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

    Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

    Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
    Eingeschlossene Klasse: AM, L

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
    die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:

    12 Doppelstunden (2) Grundstoff, (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden (2) Grundstoff) 6 Doppelstunden (2) Zusatzstoff
    Praxis: Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist abzulegen

    • bei Ersterteilung
      Fragebogen mit 30 Fragen
      ab 11 (1) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei Erweiterung
      Fragebogen mit 20 Fragen
      ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

    Praktische Prüfung entfällt.

    • Dauer mindestens 60 Minuten
      (Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)

    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (4)
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Befristung der Fahrerlaubnis
    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Befristung des Führerscheindokuments
    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

    Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 haben und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T zugeteilt.




  • BF17 Klasse BF17


    Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • Mitführen von Anhängern:
      • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
      • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

    Von der Fahrerlaubnis darf nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson Gebrauch gemacht werden.

    Die Begleitperson

    • muss mindestens 30 Jahre alt sein,
    • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, schweizer, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
    • muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,
    • muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen,
    • darf  zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages nicht mit mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

    Sie müssen mindestens 17* Jahre alt sein:

    Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Die Anzahl der Übungsstunden ist von den individuellen Fähigkeiten abhängig. Hierbei gibt es keine vorgeschriebene Mindestanzahl!

    Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

    • 5 Überlandfahrten
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Beleuchtungsfahrten

    Es müssen besucht werden:

    • 12  Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
    • 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung : Ja, mit max. 10 Fehlerpunkten.

    Praktische Prüfung: Ja  45 Minuten

    Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • biometrisches Passbild
    • einen Sehtest
    • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
    • eine Kopie des Ausweises (Vorderseite und Rückseite)
    • bei einer Vorklasse, benötigen wir eine Führerscheinkopie und keine Ersthelferbescheinigung





  • A2 Klasse A2


    KRAFTRÄDER bis 35 kW

    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
    Eingeschlossene Klassen: A1, AM

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
    Theorie:

    12 Doppelstunden (2) Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden (2) Grundstoff) 4 Doppelstunden (2) Zusatzstoff
    Praxis:

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)

    5 Fahrstunden (3) Überland
    4 Fahrstunden (3) Autobahn
    3 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes: Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

    Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

    3 Fahrstunden Überland (3)
    2 Fahrstunden Autobahn (3)
    1 Fahrstunde bei Dunkelheit (3)

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist abzulegen

    • bei Ersterteilung
      Fragebogen mit 30 Fragen
      ab 11 (1) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei Erweiterung
      Fragebogen mit 20 Fragen
      ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

    Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1.

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 60 Minuten
      (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
    • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten

    Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.


    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Befristung der Fahrerlaubnis
    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Befristung des Führerscheindokuments
    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

    Begrenzung der bbH
    Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.

    Klassen 3/4 „alt“
    Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

    Als Leichtkrafträder gelten auch: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm3, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.




  • B Klasse B


    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    Kraftwagen bis 3,5 t zG

    Mitführen von Anhängern

    Alle Anhänger bis 750 kg zG,

    bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zGder Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:

    12 Doppelstunden (2) Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden (2) Grundstoff) 2 Doppelstunden (2) Zusatzstoff
    Praxis:

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)

    5 Fahrstunden (3) Überland
    4 Fahrstunden (3) Autobahn
    3 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist abzulegen

    • bei Ersterteilung
      Fragebogen mit 30 Fragen
      ab 11 (1) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei Erweiterung
      Fragebogen mit 20 Fragen
      ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 45 Minuten
      (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Befristung der Fahrerlaubnis
    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Befristung des Führerscheindokuments
    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

    Wer die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben hat,

    darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, sofern die zG des Anhängers 3.500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).
    darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes)
    fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird
    dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04
    dokumentiert).

    Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 haben

    bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AMund L erteilt.

    Auf Antrag bekommen Sie außerdem:

    Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E [gt] 12.000 kg, L [lt]= 3).
    Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Sie auch Fahrzeugkombinationen mit einer zG von mehr als 12.000 kg fahren. Die zG des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg begrenzt und die Zahl der Achsen auf drei.
    Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen vorlegen. Wenn Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen, dürfen Sie ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zG größer ist als 12.000 kg.

    Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

    • Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

      Sie können auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer Sie zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit Ihnen bis zur Prüfungsreife üben.

    • Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:
      • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h);
      • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)



  • BE Klasse BE


    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    Kraftwagen der Klasse B und

    Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG

    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:

    Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
    Praxis:

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)

    3 Fahrstunden (3) Überland
    1 Fahrstunden (3) Autobahn
    1 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist entfällt.

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 45 Minuten
      (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

    Befristung der Fahrerlaubnis
    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Befristung des Führerscheindokuments
    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

    Wer die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben hat,

    darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, sofern die zG des Anhängers 3.500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).
    darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes)
    fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird
    dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04
    dokumentiert).

    Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 haben

    bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AMund L erteilt.

    Auf Antrag bekommen Sie außerdem:

    Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E [gt] 12.000 kg, L [lt]= 3).
    Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Sie auch Fahrzeugkombinationen mit einer zG von mehr als 12.000 kg fahren. Die zG des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg begrenzt und die Zahl der Achsen auf drei.
    Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen vorlegen. Wenn Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen, dürfen Sie ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zG größer ist als 12.000 kg.

    Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

    • Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

      Sie können auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer Sie zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit Ihnen bis zur Prüfungsreife üben.

    • Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:
      • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h);
      • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)



  • C1 Klasse C1


    LEICHTERE LKW

    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
    über 3,5 t zG
    bis 7,5 t zG
    auch mit Anhänger
    bis 750 kg zG.

    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:

    6 Doppelstunden Grundstoff, 6 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz Klasse D1 od. D: 2 Doppelstunden)
    Praxis:

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)

    3 Fahrstunden Überland
    1 Fahrstunden Autobahn
    1 Fahrstunden bei Dunkelheit

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist abzulegen

    • Fragebogen mit 30 Fragen
      ab 111) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 75 Minuten
    • Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Augenärztliches Zeugnis
    • Ärztliches Zeugnis
    • Erste-Hilfe-Kurs2)
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Befristung der Fahrerlaubnis
    Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird befristet

    auf die Vollendung des 50. Lebensjahres,

    ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre.

    Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.
    Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

    Befristung des Führerscheindokuments
    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

    Wer die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben hat,

    darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, sofern die zG des Anhängers 3.500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).
    darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes)
    fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird
    dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04
    dokumentiert).

    Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 2 noch haben:

    • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
    • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.
    • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
    • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.



  • C1E Klasse C1E


    LEICHTERE LASTZÜGE

    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    a) Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,

    b) Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG)mit einem Anhänger über 3,5 t zG.

    Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.

    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C1

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:

    Keine Theorieausbildung
    Praxis:

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)

    1 Fahrstunde Überland Solo
    1 Fahrstunde Autobahn Solo

    3 Fahrstunden  Überland Zug
    1 Fahrstunden Autobahn Zug
    2 Fahrstunden bei Dunkelheit Zug

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung entfällt.

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 75 Minuten
    • Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Augenärztliches Zeugnis
    • Ärztliches Zeugnis
    • Erste-Hilfe-Kurs2)
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Befristung der Fahrerlaubnis
    Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird befristet

    auf die Vollendung des 50. Lebensjahres,

    ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre.

    Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.
    Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

    Befristung des Führerscheindokuments
    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

    Wer die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben hat,

    darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, sofern die zG des Anhängers 3.500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).
    darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes)
    fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird
    dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04
    dokumentiert).

    Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 2 noch haben:

    • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
    • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.
    • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
    • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.



  • C Klasse C


    SCHWERERE LKW

    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
    über 3,5 t zG
    auch mit Anhänger
    bis 750 kg zG.

    Sie müssen mindestens 21/18* Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B

    Eingeschlossene Klasse: C1

    18*
    für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQ

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:

    6 Doppelstunden (2) Grundstoff, 10 Doppelstunden (2) Zusatzstoff (bei Vorbesitz Klasse D1: 4 Doppelstunden D: 2 Doppelstunden)
    Praxis:

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)

    B auf C

    5 Fahrstunden (3) Überland
    2 Fahrstunden (3) Autobahn
    3 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    C1 auf C

    3 Fahrstunden (3) Überland
    1 Fahrstunden (3) Autobahn
    1 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist abzulegen

    • Fragebogen mit 37 Fragen
      ab 111) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 75 Minuten
    • Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Augenärztliches Zeugnis
    • Ärztliches Zeugnis
    • Erste-Hilfe-Kurs2)
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Befristung der Fahrerlaubnis

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

    Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.
    Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

    Befristung des Führerscheindokuments
    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

    Wer die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben hat,

    darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, sofern die zG des Anhängers 3.500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).
    darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes)
    fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird
    dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04
    dokumentiert).

    Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 2 noch haben:

    • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
    • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.
    • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
    • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.



  • CE Klasse CE


    SCHWERERE LASTZÜGE

    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    Kraftwagen
    über 3,5 t zG
    (nach oben keine Beschränkung)
    und Anhänger
    über 750 kg zG.

    Sie müssen mindestens 21/18* Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B

    Eingeschlossene Klasse: C1E, BE, T,
    bei Besitz von D1: D1E,
    bei Besitz von D: DE

    18*
    für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQ

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:

    6 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden
    Praxis:

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)

    5 Fahrstunden (3) Überland
    2 Fahrstunden (3) Autobahn
    3 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist abzulegen

    • Fragebogen mit 30 Fragen
      ab 111) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 75 Minuten
    • Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Augenärztliches Zeugnis
    • Ärztliches Zeugnis
    • Erste-Hilfe-Kurs2)
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Befristung der Fahrerlaubnis

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

    Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.
    Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

    Befristung des Führerscheindokuments
    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

    Wer die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben hat,

    darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, sofern die zG des Anhängers 3.500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).
    darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes)
    fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird
    dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04
    dokumentiert).

    Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 2 noch haben:

    • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
    • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.
    • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
    • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.



  • D1 Klasse D1


    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

    Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B

    Eingeschlossene Klasse: –

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:

    Bei Vorbesitz B:

    6 Doppelstunden Grundstoff, 10 Doppelstunden

    Bei Vorbesitz C1 od. C:

    6 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden
    Praxis:

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)

    Bei Vorbesitz B od. C1 bis 2 Jahre

    41 Fahrstunden (3) Grundausbildung
    19 Fahrstunden (3) Überland
    12 Fahrstunden (3) Autobahn
    7 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Bei Vorbesitz B od. C1 > 2 Jahre

    16 Fahrstunden (3) Grundausbildung
    8 Fahrstunden (3) Überland
    4 Fahrstunden (3) Autobahn
    4 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre

    8 Fahrstunden (3) Grundausbildung
    8 Fahrstunden (3) Überland
    4 Fahrstunden (3) Autobahn
    4 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Bei Vorbesitz C > 2 Jahre

    6 Fahrstunden (3) Grundausbildung
    4 Fahrstunden (3) Überland
    2 Fahrstunden (3) Autobahn
    2Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist abzulegen

    • Fragebogen mit 35 Fragen
      ab 111) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 75 Minuten
    • Prüfungsinhalte: Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Augenärztliches Zeugnis
    • Ärztliches Zeugnis
    • Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

    Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

    • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
    • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen.



  • D1E Klasse D1E


    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.

    Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1

    Eingeschlossene Klasse: BE
    bei Besitz von C1: C1E

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:
    Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
    Praxis:
    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)

    4 Fahrstunden (3) Grundausbildung
    3 Fahrstunden (3) Überland
    1 Fahrstunden (3) Autobahn
    1 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung entfällt.

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 70 Minuten
    • Prüfungsinhalte: Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Augenärztliches Zeugnis
    • Ärztliches Zeugnis
    • Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

    Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

    • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
    • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen.



  • D Klasse D


    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

    Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B

    Eingeschlossene Klasse: D1

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:

    Bei Vorbesitz B und/oder C1:

    6 Doppelstunden Grundstoff, 18 (bei B) 21 (bei C1) Doppelstunden Zusatzstoff

    Bei Vorbesitz C und/oder D1:

    6 Doppelstunden Grundstoff, 8 Doppelstunden Zusatzstoff
    Praxis:

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)

    Bei Vorbesitz B od. C1 bis 2 Jahre

    45 Fahrstunden (3) Grundausbildung
    22 Fahrstunden (3) Überland
    14 Fahrstunden (3) Autobahn
    8 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Bei Vorbesitz B od. C1 > 2 Jahre

    33 Fahrstunden (3) Grundausbildung
    12 Fahrstunden (3) Überland
    8 Fahrstunden (3) Autobahn
    5 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre

    14 Fahrstunden (3) Grundausbildung
    16 Fahrstunden (3) Überland
    8 Fahrstunden (3) Autobahn
    6 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Bei Vorbesitz C > 2 Jahre

    7 Fahrstunden (3) Grundausbildung
    8 Fahrstunden (3) Überland
    4 Fahrstunden (3) Autobahn
    3Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist abzulegen

    • Fragebogen mit 40 Fragen
      ab 111) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 75 Minuten
    • Prüfungsinhalte: Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Augenärztliches Zeugnis
    • Ärztliches Zeugnis
    • Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

    Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

    • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
    • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen.



  • DE Klasse DE


    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.

    Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D

    Eingeschlossene Klasse: BE, D1E
    bei Besitz von C1: C1E

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Theorie:
    Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
    Praxis:
    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)

    4 Fahrstunden (3) Grundausbildung
    3 Fahrstunden (3) Überland
    1 Fahrstunden (3) Autobahn
    1 Fahrstunden (3) bei Dunkelheit

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung entfällt.

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 70 Minuten
    • Prüfungsinhalte: Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Augenärztliches Zeugnis
    • Ärztliches Zeugnis
    • Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

    Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

    • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
    • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachten erfolgen.



  • A Klasse A


    KRAFTRÄDER bis 35 kW

    Was darf ich mit den Klassen fahren?

    a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

    b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

    Sie müssen mindestens 24 (bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2) Jahre alt sein:

    Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
    Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

    Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

    Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

    Theorie:
    12 Doppelstunden (2) Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden (2) Grundstoff) 4 Doppelstunden (2) Zusatzstoff

    Praxis:
    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und
    dem Lernfortschritt)5 Fahrstunden (3) Überland
    4 Fahrstunden (3) Autobahn
    3 Fahrstunden (3) bei DunkelheitBei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes: Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

    Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

    3 Fahrstunden Überland (3)
    2 Fahrstunden Autobahn (3)
    1 Fahrstunde bei Dunkelheit (3)

    Welche Prüfung muss ich machen?

    Theorieprüfung ist abzulegen

    • bei Ersterteilung
      Fragebogen mit 30 Fragen
      ab 11 (1) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
    • bei Erweiterung
      Fragebogen mit 20 Fragen
      ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

    Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2.

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    • Dauer mindestens 60 Minuten
      bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten
      (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

    Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.


    Unterlagen und Nachweise,
    die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (4)
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Wissenswertes

    Befristung der Fahrerlaubnis
    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Befristung des Führerscheindokuments
    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

    Begrenzung der bbH
    Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A2.

    Klassen 3/4 „alt“
    Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

    Als Leichtkrafträder gelten auch: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm3, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.