Fahrlehrer*in Klasse DE

Fahrlehrer*innen mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse DE sind selten geworden in der Berufsgruppe Fahrlehrer. Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bietet jedoch auch hier viele neue Einsatzmöglichkeiten, die den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis interessant machen.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse DE dauert 8 Wochen (ca. 280 Stunden) bzw. 4 Wochen bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse CE, wobei sich der Inhalt und die Dauer der Fahrlehrerausbildung nach dem Rahmenlehrplan richten.

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Fahrlehrerlehrgang DE, Vollausbildung ohne Vorbesitz Fahrlehrerlaubnis CE

Fahrlehrerlehrgang DE gemäß Fahrlehrerausbildungsverordnung. Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse DE dauert 8 Wochen (ca. 284 Stunden) bzw. 4 Wochen bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse CE, wobei sich der Inhalt und die Dauer der Fahrlehrerausbildung nach dem Rahmenlehrplan richten.

Themenschwerpunkte:

  • Verkehrspädagogik und Didaktik, praktische Unterrichtsübungen,
  • Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre, Verkehrsrecht,
  • Fahrlehrerrecht, Ausbildungs-und Prüfungsvorschriften
  • Fahrzeugtechnik
  • Sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen.

Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen der Lehrgang nach dem 1. gemeinsamen Ausbildungsmonat CE/DE für 4 Wochen unterbrochen wird.

 

OrtJohannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
Kostenohne Vorbesitz Fahrlehrer CE 4.499,00 €
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
FLDE241014.10.202408:45 - 16:004/10Buchung
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Fahrlehrerlehrgang DE Ergänzungsmonat, bei Vorbesitz Fahrlehrererlaubnis CE

Fahrlehrerlehrgang DE Ergänzungsmonat bei Vorbesitz Fahrlehrerlaubnis Klasse CE gemäß Fahrlehrerausbildungsverordnung. Der Ergänzungsmonat zum Fahrlehrer der Klasse DE dauert  140 Stunden wobei sich der Inhalt und die Dauer der Fahrlehrerausbildung nach dem Rahmenlehrplan richten.

Themenschwerpunkte:

  • Verkehrspädagogik und Didaktik, praktische Unterrichtsübungen,
  • Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre,Verkehrsrecht,
  • Fahrlehrerrecht, Ausbildungs-und Prüfungsvorschriften
  • Fahrzeugtechnik
  • Sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen.

 

OrtJohannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
Kostenbei Ergänzung Fahrlehrer CE 2.779,00 €
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
FLDE250106.01.202508:45 - 16:009/10Buchung
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Voraussetzungen:

Die Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrlehrererlaubnis der Klasse DE sind:
  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • 2-monatiger Vollzeitlehrgang an einer Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Bestehen der 3 Prüfungsteile
  • mindestens zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse D
  • des zweijährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse D bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE sechs Monate lang hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend – Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule auf solchen Kraftfahrzeugen unterzogen hat

Die Inhalte der ersten Ausbildungsphase umfassen:

  • Verkehrspädagogik und Didaktik, praktische Unterrichtsübungen,
  • Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre, Verkehrsrecht,
  • Fahrlehrerrecht, Ausbildungs-und Prüfungsvorschriften
  • Fahrzeugtechnik
  • Sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen.