Fahrlehrer*in Klasse A

Nach Erwerb der Grundfahrlehrerlaubnis (Klasse BE) ist die Erweiterung um die Klasse A sinnvoll, da durch die Ausbildung von Fahrschülern in den Klassen A1, A2 und AM potentielle Fahrschüler für die Klassen B und BE angesprochen werden. Zudem ist die Fahrlehrererlaubnis der Klasse A Voraussetzung für den Erwerb von den Zusatzqualifikationen (Seminarleiter ASF und FES). Für den angestellten Fahrlehrer ergeben sich zusätzliche und spannende Tätigkeiten außerhalb des eigenen Fahrschulwagens. Fahrfreude vermitteln, den Fahrschüler gut vorbereiten und selber auf dem Motorrad begleiten sind nur einige neue Möglichkeiten.

Inhalt und Dauer der Ausbildung

Ausbildung zum*r Fahrlehrer*in Klasse A dauert ca. 5 Wochen (mindestens 160 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten). Die Ausbildungsinhalte gliedern sich nach dem Rahmenlehrplan der Fahrlehrerausbildungsordnung:

  • Sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen
  • Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre
  • Verkehrspädagogik und Didaktik, praktische Unterrichtsübungen
  • Allgemeine Rechtskunde Verkehrsrecht, Fahrlehrerrecht, Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
  • Fahrzeugtechnik, Umweltschutz und energiesparendes Fahren

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen, mündlichen und einer Fahrprüfung.

Förderung

Alle Ausbildungsabschnitte sind förderfähig im Rahmen von Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und durch die Sozialversicherungsträger.

Fahrlehrerlehrgang Klasse A

Fahrlehrerlehrgang Klasse A gemäß Fahrlehrerausbildungsverordnung

OrtJohannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
Kosten2.219,00 €
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
FLA240902.09.202408:45 - 16:004/12Buchung
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Voraussetzungen:

Die Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrlehrererlaubnis der Klasse A sind:
  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • ca. 1 monatiger Vollzeitlehrgang an einer Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Bestehen der 3 Prüfungsteile
  • Fahrpraxis (2 Jahre) in der Klasse A2
  • Besitz der Fahrerlaubnis A unbeschränkt vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis

Die Inhalte der ersten Ausbildungsphase umfassen

  • Verkehrspädagogik und Didaktik, praktische Unterrichtsübungen
  • Verkehrsverhaltenslehre und Gefahrenlehre
  • Verkehrsrecht
  • Fahrlehrerrecht, Ausbildungs-und Prüfungsvorschriften
  • Fahrzeugtechnik
  • Sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen