EU Kraftfahrer CE

Die Ausbildungsmaßnahme richtet sich an Personen die im Bereich Logistik und Transport tätig werden wollen. Sie beinhaltet neben der Fahrerlaubnisausbildung auch die beschleunigte Grundqualifikation. Seit dem 10.09.2009 müssen alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Fahrer die heute eine Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E/C/CE/D1/D1E/D/DE erwerben, müssen vor dem gewerblichen Einsatz zusätzlich einen Lehrgang zur beschleunigten Grundqualifikation mit abschließender IHK-Prüfung erwerben.

Inhalt und Dauer der Führerscheinausbildung

Die Ausbildungsinhalte sind in dem Rahmenlehrplan der Fahrschülerausbildungsordnung und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung geregelt. Die Teilnehmer erwerben umfassende Kenntnisse in den Bereichen:

  • Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln und Techniken der ordnungsgemäßen Ladungssicherung
  • Anwendung der Vorschriften, insbesondere der Vorschriften des Güterkraftverkehrs bzw. des Personenbeförderungsgesetzes sowie der Sozialvorschriften
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
  • Perfektionstraining

Die Ausbildungsdauer beträgt 6 Wochen.

Diese Maßnahme ist mit folgenden Bausteinen  kombinierbar:

Alternativ  kann auch die

Teilqualifikation 1 „Güter befördern“

erworben werden. Hier erwerben Sie in einem kompakten 24-wöchigen Lehrgang, inklusive eines 6-wöchigen Praktikums, Kenntnisse und Fähigkeiten, um eigenständig im Nah- und Fernverkehr Güterkraftverkehr durchführen zu können. Die Inhalte entsprechen den Ausbildungsanforderungen der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer und bilden eine Teilqualifikation zum Berufsabschluss des Berufskraftfahrers im Güterkraftverkehr ab.

Ausbildungsinhalte

  • Führerscheinausbildung Klasse C/CE
  • beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr gemäß BKrFQG
  • Fahrausweis für Flurförderzeuge
  • Ladungssicherung
  • ADR Basiskurs (Stück- und Schüttgut)
  • ADR Aufbaukurs Tank
  • Digitaler Tachograph
  • Fachkunde Güterverkehr
  • Perfektionstraining
  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Ziele, Aufgaben und Bedeutung des Güterverkehrs
  • Güter wirtschaftlich und umweltgerecht verpacken, verladen und transportieren
  • Logistik und Warenbegleitpapiere
  • 6 Wochen Betriebspraktikum

Abschlüsse

  • Führerschein Klasse C/CE
  • Ausbildungsnachweis IHK für die beschleunigte Grundqualifikation
  • Fahrausweis für Flurförderzeuge
  • Zertifikat Ladungssicherung
  • Nachweis ADR-Grundkurs und Aufbaukurs Tank
  • Nachweis 1. Hilfe
  • IHK-Abschlussbescheinigung für Kompetenzfeststellung

Förderung

Alle Ausbildungsabschnitte sind förderfähig im Rahmen von Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und durch die Sozialversicherungsträger.

Übersicht der aktuellen Seminare

Berufliche Teilqualifikation 1 „Güter befördern“ mit berufsbegleitenden Modulen (Förderung durch Kostenträger möglich)

Das Ausbildungsangebot beinhaltet die Führerscheinausbildung gemäß Fahrschülerausbildungsordnung. Die Ausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Kraftfahrer im Güterverkehr. Diese Ausbildung beinhaltet eine Kombination mit unseren berufsspezifischen Zusatzangeboten wie z.B. beschleunigte Grundqualifikation, Gabelstaplerausbildung oder ADR-Ausbildung und bildet eine Voraussetzung zum Abschluss des Berufskraftfahrers durch die IHK.

OrtJohannes-Gutenberg-Str. 1, 22941 Bargteheide
KostenAuf Anfrage, abhängig von der gewünschten Kombination
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
TQ1/240502.05.202408:30 - 16:004/12Buchung
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Alle Seminare in der Übersicht

Führerscheinausbildung Klasse CE, auch mit berufsbegleitenden Modulen (Förderung durch Kostenträger möglich)

Das Ausbildungsangebot beinhaltet die Führerscheinausbildung gemäß Fahrschülerausbildungsordnung. Die Ausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Kraftfahrer im Güterverkehr. Eine Kombination mit unseren berufsspezifischen Zusatzangeboten wie z.B. beschleunigte Grundqualifikation, Gabelstaplerausbildung oder ADR-Ausbildung ist möglich.

OrtALV Nord
KostenAuf Anfrage, abhängig von der gewünschten Kombination €
KursnummerDatumZeitFreie Plätze
FSCE 240502.05.202408:30 - 16:003/12Buchung
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Alle Seminare in der Übersicht

Welche Prüfungen muss ich machen?

Theorieprüfung ist abzulegen

  • Fragebogen mit 37 Fragen
    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 75 Minuten
  • Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Unterlagen und Nachweise,
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs2)
  • Personalausweis

Wissenswertes

Befristung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

Befristung des Führerscheindokuments
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Wer die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben hat,

darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, sofern die zG des Anhängers 3.500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).
darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes)
fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird
dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04
dokumentiert).

Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 2 noch haben:

  • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
  • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.
  • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
  • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.