Unsere Übersicht der Förderprogramme
Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für die Berufskraftfahrerweiterbildung, zum Gabelstaplerfahrer, zum Ausbildungsfahrlehrer bis hin zum Lehrgang für Fahrschulbetriebswirtschaft.Im Rahmen des Programms werden Prämiengutscheine ausgestellt, die die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.
Kommt die Bildungsprämie auch für Sie in Frage? Einen ersten Überblick bietet Ihnen in Kürze unser Vorab-Check!
Sollte das Programm zur Zeit nicht für Sie in Frage kommen, können Sie sich auf der Seite „Rund um Weiterbildung“ über die Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern informieren!
Sollten Sie Fragen zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Weiterbildung beschäftigter Personen
Programm WeGebAU – Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen.
Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildungen ist dennoch gering.
Die Agentur für Arbeit unterstützt mit dem Programm WeGebAU die Weiterbildung beschäftigter Personen. Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen im Fokus des Programms. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer bestimmter Qualifizierungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von der Agentur für Arbeit können Weiterbildungskosten anteilig oder vollständig übernommen werden, unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Weitere Informationen finden Sie unten in der Broschüre zum Programm WeGebAU.
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Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag je Maßnahme) erhalten:
- je fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 2.500 Euro
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
- je personenbezogene Maßnahme bis zu 2.500 Euro
(z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/ Berufskleidung des Fahr-/ Ladepersonals/ Disponenten)
- je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis zu 2.500 Euro
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)
Zum Begriff „Fördermaßnahme“ siehe auch Datei ist Merkblatt Maßnahme De-minimis (PDF, 91 KB)
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Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen oder Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer schaffen (Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizeriung und Beschäftigung). Die genauen Regelungen werden jährlich in der entsprechenden Förderrichtlinie bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode veröffentlicht. Mit den Maßnahmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschliesslich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 12t zGG) sein.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit in Form von restschuld-Tilgungen geschaffen. Diese Förderung eignet sich im besonderen Maße für die Fortbildung zum Fahrlehrer. Weiter Informationen finden Sie auf der Seite http://www.meister-bafoeg.info/
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Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin oder der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Voraussetzungen
- Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
- Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
- Die Antragsteller/innen müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können folgende Förderungen gewährt werden:
- Lehrgangsgebühren einschl. Prüfungsgebühren
- Fahrtkostenzuschuss/Kosten für Unterbringung
- Kinderbetreuungskosten
- Unterhaltskosten
Weiter Informationen finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.
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Das Angebot des Berufsförderungsdienstes
Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg zu geben.
Grundlage des Angebotes des BFD ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Es stellt allen Soldaten auf Zeit (SaZ), Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41) und Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL) eine je nach Dauer der Dienstzeitverpflichtung unterschiedlich breite Palette an Leistungen zur Verfügung, die systematisch aufeinander aufbauen.
Weiter Informationen finden Sie auf der Seite des Berufsförderungsdienstes
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Diese finanzieren Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen. Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.
Weiter Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung
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